Was ist ein Prevhor-Zertifikat ?


 
Ein Zertifikat verkörpert eine bestimmte Anzahl Anteile am Stiftungsvermögen. Es ist persönlich und kann weder abgetreten noch übertragen werden.

Der Wert der Anteile wird vom Stiftungsrat jedes Jahr für das Folgejahr aufgrund des Verkehrswertes des Stiftungsvermögens und der Anzahl der bischer ausgegebenen Anteile festgesetzt.

Die Anzahl Anteile pro Zertifikat wird jährlich aufgrund des Beitrags des Convention Patronale, zur Zeit 4'828'000.- CHF, dividiert durch die geschätzte Anzahl Begünstigte und den Anteilswert festgelegt.

Wer erhält Prevhor-Zertifikate ?


 
Die Prevhor-Zertifikate werden jedes Jahr im Juni und September ausgegeben und an die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zwecks Weitergabe an die Berechtigten verteilt.

Es gibt zwei Kategorien von Zertifikaten:

Gewerkschaftszertifikate::
Ein Zertifikat erhält, wer am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres in einem dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Unternehmen angestellt gewesen ist und am 1. Januar des betreffenden Jahres Mitglied der Gewerkschaften Unia oder Syna ist. Neumitglieder können in den Genuss des Zertifikats des laufenden Jahres kommen, sofern sie bei der Arbeitnehmerorganisation bis spätestens Ende März desselben Jahres eingeschrieben sind.

Die Verteilung der Unia und Syna-Zertifikate durch die jeweiligen Arbeitnehmerorganisationen erfolgt ab Juni.

Arbeitgeberzertifikate:
Angestellte, die nicht zur obigen Kategorie gehören, erhalten ab dem Jahr ihres achtundfünfzigsten Geburtstags ein Zertifikat, sofern sie am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres in einem dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Unternehmen angestellt gewesen sind.

Die Verteilung der Arbeitgeberzertifikate durch die Unternehmen erfolgt ab Oktober.

Wenn der Angestellte nach Erreichen des offiziellen Rentenalters weiterhin eine bezahlte Tätigkeit in einem dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Unternehmen ausübt, erhält er weiterhin Prevhor-Zertifikate, jedoch nicht länger als bis zum Jahr seines siebzigsten Geburtstags.

Wann kann man die Auszahlung verlangen ?

   


Die Stiftung zahlt die Zertifikate zwingend in den folgenden Fällen den Berechtigten oder ihren Erben aus:

     1) Bei Erreichen des gesetzlichen ordentlichen AHV-Alters oder frühestens 5 Jahre davor
     2) Bei Invalidität, und zwar nach einem Entscheidung der kantonalen IV-Stelle (mindestens 70%)
     3) Im Todesfall
     4) Bei definitivem Wegzug ins Ausland, wobei die Auszahlung erst 13 Monate nachher erfolgt

Wie kann man die Auszahlung verlangen ?

   


Bitte beachten: Die Auszahlung muss auf einmal erfolgen und, ab 5 Jahren vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters, der Inhaber verliert mit der Auszahlung seiner Anteile anschliessend jeden zukünftigen Anspruch auf weitere Zertifikate.

Die Zertifikate sind wie folgt einzureichen:

 - Gewerkschaftszertifikate bei der jeweiligen Arbeitnehmerorganisation
 - Arbeitgeberzertifikate beim letzten dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Arbeitgeber

Die Gewerkschaft oder der Arbeitgeberverband übermitteln das Auszahlungsgesuch sowie Zertifikate an Prevhor mittels des für diesen Zweck vorgesehenen Formulars.

Nach Bearbeitung des Dossiers durch Prevhor werden die Anteile wie folgt ausbezahlt:

 - Gewerkschaftszertifikate: Überweisung an die Gewerkschaft, die ihn an den Berechtigten weiterleitet
 - Arbeitgeberzertifikate: Überweisung direkt an den Berechtigten