Beiträge an die Kosten der Aus- und Weiterbildung
Die Zuteilung für die Ausbildungsförderung 2025 ist abgeschlossen. Die Beträge wurden Ende September an die Unternehmen und Arbeitnehmerorganisationen ausbezahlt.
Die detaillierten Weisungen für die Gesuche 2026 werden Ihnen zu Beginn des nächsten Jahres von Ihrer jeweiligen Gewerkschaftsorganisation oder Arbeitgebervereinigung zugestellt.
Für die Förderung steht ein Gesamtbetrag von CHF 1'059'913.– zur Verfügung, wovon 3/4 zugunsten dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Arbeitgeber und 1/4 zugunsten der Arbeitnehmerorganisationen vorgesehen sind.
Für eine theoretisch maximale Beteiligung von CHF 39'747.– muss die Gesuchstellerin ein Mindestgesuch von CHF 79'494.– an förderfähigen Ausbildungskosten einreichen, zusammen mit entsprechenden gültigen Nachweisen.
Die Frist für die Einreichung der Unterlagen ist auf den 31. Mai 2026 festgelegt.
Nach der Bearbeitung der Dossiers erfolgt Ende September die Auszahlung der Beiträge.
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