Wer sind wir ?


 
Prevhor ist eine von der Convention Patronale, dem Arbeitgeberverband der Schweizer Uhrenindustrie, und den beiden Gewerkschaften Unia, und SYNA errichtete Stiftung.

Prevhor ist keine Einrichtung der beruflichen Vorsorge im Sinne von BVG und BVV. Es handelt sich deshalb weder um eine Stiftung der 2. oder 3. Säule noch um eine Freizügigkeitsstiftung.

Stiftungszweck


 
Die Gewährung von Rechten zu Gunsten der Uhrenindustrie beschäftigten und von den Gründerparteien bezeichneten Arbeitnehmer, die bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität oder im Todesfall geltend gemacht werden können.

Die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern, die Betrieben der Uhrenindustrie beschäftigt sind, die dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind. Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung einen Teil der von den Betrieben oder Gewerkschaften getragenen Aus- und Weiterbildungskosten.

Organisation

   


Der paritätisch besetzte Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Er hat vierundzwanzig Mitglieder.

Das Direktionskomittee ist das Exekutivorgan der Stiftung. Ihm gehören ein neutraler Präsident und höchstens acht Mitglieder an. Es ist paritätisch besetzt.

Eine vom Stiftungsrat ernannte Kommission, bestehend aus einem neutralen Präsidenten, drei Gewerkschaftsvertretern und drei Arbeitgebervertretern, bestimmt die Empfänger der Beiträge an die Kosten beruflicher Aus- und Weiterbildung.

Das Sekretariat nimmt die operationellen Aufgaben der Stiftung wahr. Es wird vom Generalsekretär geleitet.